Wissen, das wirkt

Finde heraus, welche Nährstoffe deinen Körper wirklich unterstützen – und wie du gezielt Nährstofflücken schließen kannst. Verständlich erklärt, fundiert recherchiert. Alles auf einen Blick: Unsere Inhaltsstoffe verständlich erklärt, für absolute Transparenz.


Hämopyrrollaktamurie (HPU)

HPU ist eine oft übersehene Stoffwechselstörung, die den Aufbau von Häm beeinträchtigt – und so zu Mangelerscheinungen bei Zink, Vitamin B6 und Mangan führen kann. Auf der Website des HPU-Instituts erfährst du, wie der HPU-Test® funktioniert und wie eine gezielte Mikronährstofftherapie deinen Stoffwechsel unterstützen kann.

Transparente Kommunikation über Nahrungsergänzungsmittel

Health Claim Verordnung – Was bedeutet das?

Die Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) der Europäischen Union legt fest, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sind. Die wissenschaftlicheBewertung erfolgt durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die finale Entscheidung für die Zulassung oder Ablehnung trifft die Europäische Kommission. Nur zugelassene Aussagen dürfen verwendet werden. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben zu schützen.

Was ist ein Health Claim? 

Ein Health Claim beschreibt den Zusammenhang zwischen einem Nährstoff und dessen Wirkung auf die Gesundheit. Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Health Claims:

✅ Erlaubt: „Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei.“
(Zugelassen laut EU-Verordnung auf Basis eines EFSA-Gutachtens)

❌ Nicht erlaubt: „L-Arginin unterstützt die Herzgesundheit.“
(Für diese Aussage liegt keine zugelassene Health-Claim-Genehmigung vor)

Wie erfolgt die Genehmigung? 

  1. Antragstellung durch ein Unternehmen oder eine Institution.
  2. Wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA: prüft die wissenschaftliche Evidenz zur beantragten Aussage.
  3. Entscheidung durch die EU-Kommission: auf Basis der EFSA-Bewertung erfolgt die Zulassung oder Ablehnung des Claims.
  4. Veröffentlichung: Aufnahme in die EU-Liste zulässiger Health Claims.

Warum dürfen wir nicht mehr sagen? 

Auch wenn ein Inhaltsstoff wissenschaftlich gut erforscht ist – ohne EFSA-Genehmigung dürfen keine nicht-zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden. Die Verwendung nicht genehmigter Aussagen kann als Verstoß gegen das Lebensmittelrecht gewertet werden und rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgelder oder Vertriebsverbote nach sich ziehen.