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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heidelberger Chlorella GmbH Drucken

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§ 1 Geltungsbereich
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Heidelberger Chlorella GmbH und ihren Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Form. Sie sind jederzeit im Internet unter www.heidelberger-chlorella.de ersichtlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss
1. Vertragspartner ist bei allen Bestellungen die Heidelberger Chlorella GmbH, Leimen-St. Ilgen.
2. Der Kunde gibt mit der Bestellung ein bindendes Angebot ab. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise und Produktbeschreibungen, so wie sie in der jeweils gültigen Preisliste oder auf der Internetseite verzeichnet sind.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die Heidelberger Chlorella GmbH zustande. Als Annahme gilt die Auslieferung der Ware.
4. Die Lieferung erfolgt gemäß Lieferbedingungen, so wie sie in der jeweils aktuellen Form auf dem Bestellschein oder auf der Internetseite vermerkt sind.

§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Heidelberger Chlorella GmbH.
2. Die Zahlung kann über verschiedene Wege erfolgen, die separat aufgeführt sind. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3. Lastschrift- und Kreditkarteneinzüge werden ab dem auf den Versendetag folgenden Geschäftstag ausgeführt.
4. Durch Auslandszahlungen entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Rückgaberecht und Rückgabefolgen
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform durch die Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Heidelberger Chlorella GmbH; In der Heidelslach 4; D-69181 Leimen-St. Ilgen. Alternativ holen wir die Ware in Deutschland gerne auf unsere Kosten zurück. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail an: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können .

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

§ 5 Lieferung
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware geht ab dem Zeitpunkt der Versendung auf den Kunden über.
2. Liegt Verzug bei der Abnahme der Ware vor, die der Kunde zu verschulden hat oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, behält sich die Heidelberger Chlorella GmbH vor, den ihr dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung
1. Für mangelhafte Ware gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Die vertriebenen Naturprodukte und Lebensmittel sind naturbelassen. Leichte Abweichungen innerhalb einer Produktgruppe in Bezug auf Farbe, Geschmack, Geruch, Zusammensetzung, Konsistenz sind deshalb auf den natürlichen Ursprung zurückzuführen und stellen deshalb keinen Sachmangel dar.

§ 7 Sonstiges
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leimen.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die die beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit zur Erreichung des gemeinsamen Vertragszweckes gewählt hätten.

§ 8 Datenschutz
1. Zur Vertragsabwicklung werden im Rahmen der Datenschutzgesetze personenbezogene Daten gespeichert, deren Weitergabe an Dritte zum Zwecke von Werbemaßnahmen usw. ausgeschlossen ist.
2. Mit der Warenauslieferung geht die Heidelberger Chlorella GmbH davon aus, dass der Kunde auch weiterhin Interesse an den Angeboten der Heidelberger Chlorella GmbH hat. Um eine spätere Ansprache zu ermöglichen, stimmt der Kunde grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck zu.

 
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